In der Datenschutzverwaltung steht Ihnen ein Rechtskataster zur Verfügung.

Rechtskataster

Mit dem Rechtskataster können Sie die relevanten Gesetze, Verordnungen, Normen und sonstige Auflagen abbilden, von denen Ihr Unternehmen betroffen ist.

Standardmäßig werden Einträge für DSGVO und BDSG (Bundesdatenschutzgesetzes) angelegt, die Sie um weitere Einträge ergänzen können. Neue Einträge können entweder manuell erstellt oder aus einer Excel-Datei importiert werden.

Die Einträge des Rechtskatasters können Sie dann den relevanten Objekten zuweisen (Verarbeitungstätigkeiten, optional auch Hardware, Räumen, Gebäuden, Geschäftsprozessen etc.).

Falls ein Eintrag veraltet ist und durch einen neueren Eintrag ersetzt werden soll, dann können Sie für den alten Eintrag einfach einen Nachfolger anlegen, der optional alle Eigenschaften und Zuweisungen übernimmt.

Die Einträge des Rechtskatasters können sowohl durchsucht als auch nach bestimmten Kriterien gefiltert werden (zum Beispiel Anzeige der Verordnungen mit Bezug zu Verarbeitungen, für die ein bestimmter Fachbereich als zuständig angegeben wurde).

Sie können Reports in Form von Checklisten für die Prüfung der Einhaltung oder der Umsetzung erstellen lassen (PDF-Format), bei der Erstellung werden gesetzte Filter berücksichtigt. Optional können Sie in den Reports ausgeben lassen, welchen Objekten die einzelnen Einträge zugewiesen wurden.